Strafrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Strafsachen. Uns geht es darum, die Rechte unserer Mandanten zu schützen.Wir leisten jedem Betroffenen eines Strafverfahrens Beistand:
- als Beschuldigtem,
- als Zeugen,
- als Opfer,
- als sonstigem Verfahrensbetroffenen (auch Unternehmen und Behörden).
Wenn Sie als Beschuldigter zur Stellungnahme aufgefordert werden: Gehen Sie nie zuerst zur Polizei und erst danach zum Anwalt. Lassen Sie sich erst anwaltlich beraten oder vertreten. Sie haben ein Schweigerecht. Ihr Anwalt kann die Akte einsehen, BEVOR Sie sich äußern. Verteidigen Sie sich niemals, ohne genau zu wissen, was man Ihnen vorwirft!
Wir sind für Sie tätig in jeder Phase eines Strafverfahrens:
- während der Ermittlungen von Staatsanwaltschaften und anderen Strafverfolgungs- und Bußgeldbehörden
- im Zwischenverfahren und bei öffentlich - mündlichen Hauptverhandlungen vor Gericht
- bei der Durchführung von Rechtsmitteln (Beschwerden, Berufungen, Revisionen)
- bei der Vollstreckung von Strafen und Bußgeldern
In jeder belastenden Situation eines Strafverfahrens, etwa bei:
- Vernehmungen und Anhörungen
- Durchsuchungen und Beschlagnahmen
- Freiheitsentziehungen
- sonstigen Zwangsmaßnahmen wie Führerscheinbeschlagnahmen, der Entziehung von Fahrerlaubnissen etc.
In jeder zulässigen Art und Weise durch:
- Beratung und Betreuung,
- Einschaltung von Sachverständigen,
- Vermittlung und Einbindung von Kollegen, die sich anderweitig spezialisiert haben.
Wir beraten auch schon im Vorfeld möglicher Verfahren zur Vermeidung straf- und bußgeldrechtlicher Konflikte durch:
- Rechtsauskünfte,
- Rechtsgutachten,
- Verhaltensempfehlungen.
Der Artikel "Strafrecht" wurde am 21.09.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 21.09.2011 geändert.

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