Vorsorgevollmacht /Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Das moderne Leben birgt eine Vielzahl von Gefahren. Zugleich gelingt es der modernen Medizin, das menschliche Leben immer weiter zu verlängern. Den Wunsch, gesund und selbstbestimmt bis ins hohe Alter zu leben, hegt wohl jeder. Doch haben Sie daran gedacht, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass dieser Wunsch nicht in Erfüllung gehen sollte? Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder auch ein Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können bewirken, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr wie gewohnt selbst regeln können.Fragen Sie sich daher rechtzeitig, wer im Ernstfall die Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage sind. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können. Nehmen Sie den Druck der Verantwortung von Ihren Angehörigen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bestimmen, wer im Betreuungsfall Ihre Interessen wahrnehmen und auf welche Weise dies geschehen soll. Sie kann als Vollmacht für bestimmte Rechtsgeschäfte oder als Generalvollmacht ausgestaltet werden. Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt in schriftlicher Form angelegt werden, damit sie Ihren Willen mit konkreten Weisungen beweiskräftig zum Ausdruck bringt. Soll die Vollmacht sich auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken, so ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Eine Betreuungsverfügung berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss.
Eine Patientenverfügung dient der Bekundung eigener Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster aussichtsloser Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase. In ihr werden häufig Themen, wie der Verzicht auf künstliche Ernähung oder lebenserhaltende Maßnahmen geregelt.
Die Anforderungen an eine wirksame Vorsorgevollmacht oder Betreuungs- sowie Patientenverfügung sind hoch. Lassen Sie sich daher umfassend beraten, damit später Ihrem wirklichen Willen Geltung verschafft wird und was sonst getan werden muss, damit Ihre Erklärungen zu gegebener Zeit anerkannt und beachtet werden.
Falls Sie also Fragen haben:
Wir beraten und vertreten Sie gern und kompetent, denn unsere Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer mit dem "Q" steht für regelmäßige und umfassende Fortbildung.Der Artikel "Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung" wurde am 21.02.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 21.09.2011 geändert.

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