Testamentsvollstreckung - ein Beitrag der Rechtsanwälte Dann und Schmiedhäuser aus Wildau, Rechtsanwalt Dann, Rechtsanwalt Schmiedhäuser

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Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Dann in der Karl-Marx-Straße 118 in 15745 Wildau

Warum Testamentsvollstreckung?

Was ein Testament ist und was darin geregelt werden kann, ist allgemein bekannt. Vom Testamentsvollstrecker hört man gelegentlich. Aber was verbirgt sich dahinter, weshalb könnte es wichtig sein?

Wer ein Testament aufsetzt, will damit seinen Willen darüber bekunden, wie nach seinem Tode mit dem Nachlass verfahren werden soll. Aber kann er sicher sein, dass seine Verfügungen auch tatsächlich ausgeführt werden? Diese Sicherheit bietet das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers.

Insbesondere dann, wenn es z. B. um größere Erbengemeinschaften geht, minderjährige Erben vorhanden sind, Vermächtnisse an Dritte verfügt sind, es um Firmeneigentum oder – anteile geht oder aber auch Sozialhilferegress vermieden werden soll, ist es eine Überlegung wert, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Das sollte eine Sachkundige Person seines Vertrauens sein, die er selbst benennen kann.

Der Erblasser stellt damit sicher, dass der Nachlass ganz im Sinne seiner getroffenen Verfügungen auseinandergesetzt oder verwaltet wird. Er stellt sicher, dass seine in der letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen korrekt erfüllt werden, auch wenn der Inhalt der Verfügungen möglicherweise nicht jedem Erben passt und deshalb die Sache u. U. ohne Testamentsvollstrecker einen anderen Verlauf nähme.

Falls Sie also Fragen haben:

Wir beraten und vertreten Sie gern und kompetent, denn unsere Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer mit dem "Q" steht für regelmäßige und umfassende Fortbildung.
Der Artikel "Testamentsvollstreckung" wurde am 21.02.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 13.09.2011 geändert.
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