Erbrecht - ein Beitrag der Rechtsanwälte Dann und Schmiedhäuser aus Wildau, Rechtsanwalt Dann, Rechtsanwalt Schmiedhäuser

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Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Dann in der Karl-Marx-Straße 118 in 15745 Wildau

Erbrecht 

Wir beraten Sie umfassend zu erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Gestaltung von Testamenten, zu Erb- und Nachfolgeregelungen bei Immobilien und Unternehmen, zu Nachlassfragen etc. Wir können außerdem Ihre Rechte gegenüber Gerichten, Behörden sowie anderen Erben wahrnehmen und Ihre Ansprüche im Streitfall gerichtlich durchsetzen.

Das deutsche Erbrecht ist sehr komplex. Grundgedanke ist, das Vermögen mit dem Tod des Erblassers nicht untergehen zu lassen. Es soll entweder zielgerichtet jemandem zugewendet werden oder in der Familie verbleiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält eine Vielzahl erbrechtlicher Bestimmungen.

Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das gesetzliche Erbrecht geht von dem Grundsatz aus, dass in erster Linie die Verwandten des Erblassers als seine Erben eintreten, und zwar in ganz bestimmter Reihenfolge. Es teilt die Verwandten in bestimmte Ordnungen ein, von denen die jeweils nähere alle weiter entfernten von der Erbfolge ausschließt.

Man unterscheidet nach sogenannten "Ordnungen": Erben 1. Ordnung sind beispielsweise die Abkömmlinge Kinder, Enkel, Urenkel, Erben 2. Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge wie Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Dieses Ordnungssystem setzt sich fort bis hin zu den immer weiter entfernten Verwandten des Erblassers.

Die gesetzliche Erbfolge stimmt jedoch selten mit dem wirklichen Willen des Erblassers überein. Ein Vermögensübergang ohne eine wirksame Nachfolgeregelung wäre völlig zufällig.

Trotzdem sind über 90% der getroffenen Nachfolgeregelungen inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich, sinnwidrig oder völlig unwirksam. Treffen Sie eine Nachfolgeregelung, so sind umfassende gesetzliche Regelungen zu beachten. Auch müssen Sie Ihren letzten Willen genau und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen.

Auch wenn Sie sich etwa fragen sollten, wie Sie feststellen können, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder fristgerecht ausschlagen sollten, sich mit Ihren Miterben auseinandersetzen, Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, wenn Sie im Erbfall durch Ihre Verwandten übergangen worden sind oder als Erbe Pflichtteilsansprüche abwehren, helfen wir Ihnen gern.

Falls Sie also Fragen haben:

Wir beraten und vertreten Sie gern und kompetent, denn unsere Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer mit dem "Q" steht für regelmäßige und umfassende Fortbildung.
Der Artikel "Erbrecht" wurde am 21.02.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 13.09.2011 geändert.
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