Ehe-und Familienrecht
Eine Trennungssituation stellt einebesondere Belastung dar. Wir tragen dem Rechnung und regeln Ihre Interessen entweder außergerichtlich in einer einvernehmlichen Vereinbarung der Trennungsfolgen oder aber wir vertreten Sie, wenn es nötig ist, engagiert vor den Familiengerichten bzw. dem Kammergericht und den Oberlandesgerichten.Erwarten Sie von uns eine fachlichfundierte Beratung zu allen Fragen der Ehescheidung, des Unterhalts für Ehegatten, der Kinder, des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung, der Schuldenregelung, der Prüfung etwa bestehender Eheverträge, des Versorgungsausgleichs, des Umgangs- und Sorgerechts und der Regelung von Folgesachen in Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Partnerschaften.
Durch langjährige anwaltliche Tätigkeit haben wir uns spezielle Kenntnisse auch in der besonderen Materie der Vertretung Selbständiger, Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter infamilienrechtlichen Angelegenheiten erworben.
Darunter verstehen wir insbesondere auch rechtzeitige eingehende Beratung in familienrechtlicher aber auch gesellschaftsrechtlicher Hinsicht, die Ihnen frühzeitig eine Perspektive verschaffen und Ihre Interessen sichern kann.
Oftmals eine der dringendsten Fragen ist die Klärung eines gemeinsamen Hauseigentums, ganz gleich ob es eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus ist. Bevor es zur Teilungsversteigerung kommt, bietet sich eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten an, vom Drittverkauf, zur Übernahme durch einen Ehegatten, der Aufteilung, der Dauergemeinschaftslösung bis zur gegebenenfalls möglichen Übertragung auf die Kinder. Das kommt ganz auf Ihre Interessenlage an.
Jedenfalls setzen wir uns gern dafür ein, dass das Ende einerBeziehung nicht auch das finanzielle Ende der Beteiligten bedeutet.
Falls Sie also Fragen haben:
Wir beraten und vertreten Sie gern und kompetent, denn unsere Zertifizierung durch die Bundesrechtsanwaltskammer mit dem "Q" steht für regelmäßige und umfassende Fortbildung.Der Artikel "Ehe- und Familienrecht" wurde am 19.02.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 13.09.2011 geändert.

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