Offener Brief an das Bundesamt für zerntrale Dienste und offene Vermögensfragen

Rechtsanwaltskanzlei Gabriele Dann in der Karl-Marx-Straße 118 in 15745 Wildau

Offener Brief an das Bundesamt für ...

... zerntrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bundesamt für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen
Präsident Herr Florian Scheurle
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Sehr geehrter Herr Scheune,

Offener Brief an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene VermögensfragenOffener Brief an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
seit dem 20. November 2002 bin ich gem. § 11 b VermG zum gesetzlichen Vertreter für Johannes S., den Eigentümer eines in Wildau belegenen Grundstücks (Flur ... Flurstück ... , verzeichnet im Grundbuch von Wildau Blatt ... ), bestellt.

Mit sehr viel Mühe ist ein Teil der Erben, teilweise sogar im Ausland lebend, gefunden worden. Mit ebenso viel Mühe wurde ein Käufer gefunden, der bereit war, das zu DDR-Zeiten mittig mit einer größeren Garage bebaute Grundstück zu erwerben.

Ihr Amt wie auch der Landkreis Dahme-Spreewald stimmte dem Verkauf zu. Am 20. April wurde der Kaufvertrag vor der Notarin F. in Königs Wusterhausen geschlossen. Mir lag ein Negativattest vom 6. November 2002 vor, das bestätigte, es lägen vermögensrechtliche Ansprüche nicht vor.

Am 21. Juli 2011 erhielt die Notarin F.die Mitteilung, dass die Genehmigung nach GVO nicht erteilt wird, weil ein vermögensrechtlicher Anspruch vorliegt. Ein Anruf in Ihrem Amt am 29. Juli 2011 ergab:

Der Anspruch datiert vom 28. März 1991 !

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat erstmals mit Datum vom 15. Juli 2011 ein Positivattest erhalten.

Mehr könne man nicht sagen, die Bearbeiterin befinde sich für 2 Wochen im Urlaub.

Damit steht fest, dass der Kaufvertrag in absehbarer Zeit nicht realisierbar ist und die Käuferin vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen wird mit Kostenfolge.

Ich kündige an, die Kosten weiterzureichen, weil es nicht dem von mir vertretenen Eigentümer zuzurechnen ist, dass der Vertrag scheitert.

Der Anspruch liegt seit über 20 Jahren vor. Nach 20 Jahren wird erstmals ein Positivattest erteilt. Der Eigentümer erfährt davon aber nur durch Zufall.

Es darf konstatiert werden:

Ein vermögensrechtlicher Anspruch ist nach 20 Jahren noch nicht entschieden.

Das dafür zuständige Amt hat es aber in 20 Jahren (!) nicht einmal geschafft, den Eigentümer des mit dem Anspruch belasteten Grundstücks darüber zu informieren.

Es darf dann die Frage erlaubt sein: Womit sind Ihre Mitarbeiter eigentlich beschäftigt?

Da davon auszugehen ist, dass noch etliche Grundstückseigentümer von der Tatsache, dass auf ihrem Grundstück ein solcher Anspruch lastet, nichts ahnen, beabsichtige ich, diesen Vorgang öffentlich zu machen.

Meine Kritik an der Arbeit Ihres Amtes richtet sich gegen das Verschweigen der Ansprüche und deren schleppende Abarbeitung.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Dann
Rechtsanwältin


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Der Artikel "Offener Brief an das Bundesamt für zerntrale Dienste und offene Vermögensfragen" wurde am 21.09.2011 erstellt und zuletzt von "Rechtsanwaltskanzlei Dann" am 21.09.2011 geändert.
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